Haus- und Badeordnung

Besucherinformation

Um allen Gästen der Bäder und Wasser GmbH (BWG) eine angenehme und sichere Zeit zu ermöglichen, benötigen wir auch im Badbetrieb allgemeinverbindliche Regeln.

GRUNDREGELN

A) Jeder Badegast, der sich an unsere Grundregeln hält, ist in unseren Bädern willkommen.

B) Für uns steht die Sicherheit unserer Badegäste an erster Stelle.

C) Auch wenn wir vielen neuen Dingen aufgeschlossen gegenüber stehen, möchten wir die üblichen Vorstellungen von Sitte und Anstand erfüllen. Wir erwarten, dass dies ebenfalls für unsere Badegäste selbstverständlich ist.

D) Zum Besuch des Bades wird eine gültige Eintrittskarte benötigt. Sollte dabei von einem Gast eine Ermäßigung genutzt werden, so ist diese beim Besuch nachzuweisen.

E) Wir werden die Grundregeln mit Fingerspitzengefühl anwenden. Sollte es im Interesse anderer Badegäste erforderlich sein, werden wir angemessene Maßnahmen (Information, Ermahnung oder Hausverbot) ergreifen.

BADZUTRITT

Wegen der Grundregeln B und C möchten wir Gästen keinen Eintritt ermöglichen, wenn sie:

  • unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, Tiere mit sich führen, an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes leiden, das Bad zu gewerblichen oder anderen, nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
  • Die Sicherheit von Kindern ist besonders schützenswert. Da ein Kind unter 7 Jahren noch nicht die Verantwortung für sich selbst tragen kann, ist der Zutritt und der Aufenthalt nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson möglich.
  • Badegäste, welche sich nicht aus eigener Kraft sicher im Bad bewegen können, sind ebenfalls durch eine geeignete Person zu begleiten.
  • Wenn ein Gast das Bad verlässt, endet der Badbesuch. Wird das Bad später erneut betreten, ist ein neues Eintrittsentgelt zu entrichten.

BADNUTZUNG

  • Wir können kurzfristig für Schul-, Vereins- oder Kursnutzungen Teilbereiche des Badessperren.
  • Wir möchten unsere Einrichtung in einem angemessenen Zustand halten. Unübliche Beschädigungen und Verunreinigungen verpflichten zum Schadenersatz.
  • Die Badezeit endet grundsätzlich 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten.
  • Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung gestattet, insbesondere Straßen Schuhe gehören nicht dazu.
  • Zum Umziehen haben wir ausreichend Umkleidekabinen geschaffen.
  • Ein Abduschen vor dem Beckenbesuch ist nicht nur erfrischend, sondern sorgt auch für eine Reduzierung der Wasserbelastung.
  • Die Schwimmbecken dürfen nur von geübten Schwimmern benutzt werden, für Nichtschwimmer sind besondere Nichtschwimmerbereiche vorhanden.
  • Unsere Sprunganlagen sind nur nach Freigabe durch unser Aufsichtspersonal nutzbar. Da auch noch andere Badegäste betroffen sein könnten, ist hier vom Springer auf einen freien Sprungraum zu achten, und Schwimmer sollten zur eigenen Sicherheit ein Untertauchen unterlassen.
  • Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen machen unter Umständen zwar Spaß, können aber auch Unbeteiligte gefährden und haben nach Grundregel B zu unterbleiben.
  • Private Schwimmflossen, Luftmatratzen und Taucherbrillen können nur dann benutzt werden, wenn keine anderen Badegäste unnötig gefährdet oder gestört werden.

HAFTUNG

  • Der Badegast betritt und benutzt die Bäder sowie deren Einrichtungen auf eigene Gefahr. Die BWG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Sollte trotz aller Sorgfalt ein Unfall passieren, so ist dieser der BWG unverzüglich mitzuteilen.
  • Für Personen- oder Sachschäden, die den Badegästen durch Dritte zugefügt werden, für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Bäder und Wasser GmbH nicht.
  • Für den Verlust von Wertsachen, insbesondere Bargeld und Bekleidung, haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere beim Umgang mit den bereitgestellten Schließfächern obliegt es dem Badegast, den Schrank ordnungs gemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.

SONSTIGE REGELN

  • Scherben und Splitter können schwere Verletzungen erzeugen. Vor diesem Hintergrund möchten wir Risiken minimieren, Glas- und Porzellanbehälter sind in unserem Bad daher nicht erlaubt.
  • Alkoholgenuss beeinträchtigt das Urteils- und Reaktionsvermögen. Das Mitbringen und/oder Verzehren entsprechender Getränke ist für ein sicheres Schwimmen nicht wünschenswert und daher nicht erlaubt.
  • Sollte einmal ein Schrankschloss von unserer Seite gewaltsam geöffnet werden müssen (z. B. bei Schlüsselverlust), hat der Verursacher die entstehenden Selbstkosten zu ersetzen.
  • Foto-/Filmaufnahmen innerhalb unserer Einrichtungen sind vorher von der BWG zu genehmigen, damit wir vorab die Einhaltung der Grundregeln B (Persönlichkeitsrecht) und C prüfen können.
  • Eine Rückerstattung von gezahlten Eintrittsentgelten findet nur nach den gesetzlichen Regelungen statt. Grundsätzlich ist beim Eintritt der volle Eintrittspreis zu entrichten

Unser BWG-Bäderteam steht Ihnen für Wünsche und Anregungen fachkundig zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ihre Bäder und Wasser GmbH