Unsere BWG Bädercard

1 Karte – 1 Verbund – alle Bäder!

Unsere BWG Bädercard-Vorteile

Ihr Nutzen auf einen Blick!

Bädercard-Kunden erhalten eine Ermäßigung auf unsere Tarife.

Die Bädercard ist badübergreifend nutzbar, auch in der BWG Tecklenburg.

Eine bargeldlose Zahlung ist einfach und bequem möglich.

Die Bädercard 100er-Mahrfachkarte ist jederzeit wieder aufladbar.

Bädercard Mehrfachkarten sind frei übertragbar und können auch von Ihrer Familie oder Freunden genutzt werden.

Bei Verlust kann das Kartenkonto unter Vorlage der Quittung sofort gesperrt werden.

Bädercard Mehrfachkarten

übertragbare badübergreifende Nutzung

Bädercard für Einsteiger

10er-Mehrfachkarte

Vergleich Nutzungsentgelt Standard ermäßigt
BWG Normaltarif* 30 EUR 20 EUR
BWG Bädercardtarif 27 EUR 18 EUR
Ersparnis 3 EUR 2 EUR
1 Eintritt

Ab der Erstellung 3 Jahre gültig.

*bezieht sich auf den Erwerb von 10 Einzel-/Tageskarten.

Bädercard für Fortgeschrittene

25er-Mehrfachkarte

Vergleich Nutzungsentgelt Standard ermäßigt
BWG Normaltarif* 75 EUR 50 EUR
BWG Bädercardtarif 60 EUR 40 EUR
Ersparnis 15 EUR 10 EUR
5 Eintritte

Ab der Erstellung 3 Jahre gültig.

*bezieht sich auf den Erwerb von 25 Einzel-/Tageskarten.

Bädercard für Profis

100er-Mehrfachkarte

Vergleich Nutzungsentgelt Standard ermäßigt
BWG Normaltarif* 300 EUR 200 EUR
BWG Bädercardtarif 180 EUR 120 EUR
Ersparnis 120 EUR 80 EUR
40 Eintritte

Ab der Erstellung 4 Jahre gültig.

*bezieht sich auf den Erwerb von 100 Einzel-/Tageskarten.

Bädercard Dauerkarten

nichtübertragbare badübergreifende Nutzung

Bädercard für Frühaufsteher

Guten-Morgen-Karte

Vergleich Nutzungsentgelt Standard
Unbegrenzte Nutzung (Eintritt bis 10.30 Uhr) 100 EUR
Ersparnis nutzungsbezogen kA möglich

Ab der Erstellung 1/2 Jahr gültig.

Bädercard für Kinder und Jugendliche

Sommerspaßkarte

Vergleich Nutzungsentgelt ermäßigt*
Unbegrenzte Nutzung in der Sommersaison (bis Ende 17 Jahre) 30 EUR
Ersparnis nutzungsbezogen k.A. möglich

Nur in der Freibad-/Sommersaison gültig (i.d.R. 01.05. – 30.09.).

Ermäßigung gegen Nachweis für:

Kinder unter 18 Jahre

Schüler, Auszubildende und Studenten bis 27 Jahren

Behinderte ab 50° Behinderung

Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII

freier Eintritt:

Kinder bis 1 Meter Körpergröße

Behinderte ab 80° Behinderung

Geburtstagskinder bis 12 Jahre am Tag des Geburtstages